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   VGH Bayern, 03.05.2021 - 20 NE 21.1069   

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https://dejure.org/2021,12027
VGH Bayern, 03.05.2021 - 20 NE 21.1069 (https://dejure.org/2021,12027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2021 - 20 NE 21.1069 (https://dejure.org/2021,12027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 20 NE 21.1069 (https://dejure.org/2021,12027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 31; IfSG § 28b Abs. 3 S. 1 Hs. 2; 12. BayIfSMV § 18 Abs. 4; VwGO § 47 Abs. 6
    Kein zulässiger verwaltungsgerichtlicher Eilantrag gegen (Corona-)Testobliegenheit in Schulen

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Grundschule, Rechtsschutzinteresse, Anordnung, Eilantrag, Inanspruchnahme, Erlass, Landkreis, Infektionsschutzgesetz, Bestimmung, Verordnung, Schutz, Vollzug, Teilnahme, Voraussetzung, einstweiligen Anordnung, Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Coronavirus; SARS-CoV-2; Grundschule; Rechtsschutzinteresse; Anordnung; Eilantrag; Inanspruchnahme; Erlass; Landkreis; Infektionsschutzgesetz ; Bestimmung; Verordnung; Schutz; Vollzug; Teilnahme; Voraussetzung; einstweiligen Anordnung; Erlass einer einstweiligen ...

  • rechtsportal.de

    12. BayIfSMV (i.d.F.v. 27.04.2021) § 18 Abs. 4
    Erfordernis regelmäßiger Testungen als Voraussetzung der Teilnahme am Präsenzunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Corona-Tests an Schulen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 20 NE 21.1069
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO fehlt einer natürlichen Person immer dann, wenn sie durch die einstweilige Außervollzugssetzung der Norm ihre Rechtsstellung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für sie nutzlos ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
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